Gebühren für Radio und TV

In der Schweiz wohnhafte Personen, die Radio- oder Fernsehprogramme empfangen, sind aufgrund des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) verpflichtet, Empfangsgebühren zu bezahlen, unabhängig davon, welche Sendungen sie sich anschauen oder anhören, unabhängig auch davon, über welchen Vektor (Antenne, Kabel, Satellit, Telefon, Handy, Internet) sie Radio hören oder fernsehen. Von den Gebühren befreit werden können lediglich AHV- und IV-Berechtigte, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung erhalten.

Die Höhe der Gebühren wird vom Bundesrat festgelegt. Die Einnahmen – rund 1,1 Mrd. Franken jährlich – sind grösstenteils für die Finanzierung der Radio- und Fernsehprogramme der SRG SSR idée suisse vorgesehen, aber auch die kleineren und mittleren regionalen Fernsehstationen erhalten Gebührenanteile zur Deckung ihrer Defizite oder als Zuschuss zu ihren Betriebskosten (Gebührensplitting). Die Gebührenzahlenden in der Deutschschweiz, der Romandie, der Svizzera italiana oder der Svizra rumantscha bezahlen also alle denselben Betrag und haben dafür von Gesetzes wegen Anrecht auf gleichwertige Programme. 

Entwicklung der Empfangsgebühren für Privatpersonen (inkl. MWSt.)

Jahr Radio (CHF) Fernsehen (CHF) Total Veränderung (%)
1987-1990 94.80 184.80 279.60 -
1991-1992 118.80 231.60 350.40 25,3
1993-1994 153.60 243.60 397.20 13,4
1995-1999 160.80 248.40 409.20 3,0
2000 162.00 270.00 432.00 5,6
2001-2002 162.00 270.60 432.60 0,1
2003-2006 169.20 281.40 450.60 4,2
2007- 169.20 292.80 462.00 2,5

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