Trägerschaft

Die SRG SSR idée suisse (im folgenden SRG SSR) ist gemäss Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Verein. Er bildet die Trägerschaft für die unternehmerische Tätigkeit der SRG SSR, steht im Dienste der Allgemeinheit und verfolgt keinen Gewinnzweck.


Vereinsstruktur SRG SSR

Die Mitglieder des Vereins SRG SSR sind die vier Regionalgesellschaften: Der Verein SRG idée suisse Deutschschweiz (SRG.D), der Verein SSR idée suisse Romande (RTSR), die Genossenschaft Società cooperativa per la Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (CORSI) und der Verein SRG SSR Svizra Rumantscha (SRG.R). In der deutschen und in der französischen Schweiz sind die Regionalgesellschaften wiederum in einzelne Mitgliedgesellschaften unterteilt. Interessierte Personen können den Regional- oder Mitgliedgesellschaften beitreten und im Rahmen der Vereins- oder Genossenschaftstätigkeit Einfluss auf die Tätigkeit der SRG SSR nehmen.


Aufgaben des Vereins SRG SSR

Der Verein SRG SSR veranstaltet mit seinen Regionalgesellschaften Radio- und Fernsehprogramme und das übrige publizistische Angebot gemäss dem Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG) und der Konzession des Bundesrates. Er erhält einen Anteil aus den Empfangsgebühren, den er ausschliesslich zur Deckung des Aufwandes verwendet, der sich aus der Veranstaltung der Radio- und Fernsehprogramme und des übrigen publizistischen Angebots ergibt.

Mit ihren Programm- und übrigen publizistischen Angeboten bringt die SRG SSR idée suisse die Identität des Landes und die Vielfalt der Regionen zum Ausdruck. Die Angebote dienen gemäss Art. 24 Abs. 2 RTVG der freien Meinungsbildung, fördern die kulturelle Entfaltung und tragen zur Bildung des Publikums sowie zu dessen Unterhaltung bei.

Der Verein veranstaltet gemäss der Konzession sowie einer Leistungsvereinbarung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft auch ein publizistisches Angebot für das Ausland. Dieses soll eine engere Verbindung zwischen den Auslandschweizern und der Heimat sowie die Präsenz der Schweiz und das Verständnis für deren Anliegen im Ausland fördern.

Der Verein kann weitere mit seinem Unternehmenszweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeiten ausüben.

Die Regionalgesellschaften haben - nach Massgabe der Statuten und des Organisationsreglements SRG SSR sowie im Rahmen des Gesetzes, der Konzession und der Unternehmenspolitik der SRG SSR - Radio- und Fernsehprogramme und andere publizistische Angebote für ihre Sprachregion zu schaffen, zusammenzustellen und zu verbreiten. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • die Oberleitung derjenigen Unternehmenseinheiten, die das Radio- und Fernsehprogramm sowie das übrige publizistische Angebot ihrer Region erbringen;
  • die Beobachtung und Beurteilung der Programme und des übrigen publizistischen Angebotes;
  • das Führen und Fördern der öffentlichen Diskussion zum audiovisuellen Service public, zu seinen Grundsätzen und zu seiner Entwicklung;
  • die Verankerung der SRG SSR in der Bevölkerung über die Mitgliedschaft natürlicher und juristischer Personen in den Regional- und Mitgliedgesellschaften und die Vertretung der Mitglieder und der Bevölkerung in den Organen der SRG SSR.

Organe des Vereins SRG SSR

Soweit es das RTVG nicht anders bestimmt, gelten für die statutarische Regelung der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der SRG-SSR-Organe die Bestimmungen des Aktienrechts sinngemäss.

Oberstes Organ des Vereins SRG SSR ist die Delegiertenversammlung.

Nebst den statutarischen Geschäften, die gemäss Vereins- und Aktienrecht einer Generalversammlung zukommen, beschliesst die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Verwaltungsrates über Anträge an den Bundesrat zur Höhe der Empfangsgebühr und genehmigt Anträge an den Bundesrat zu medienpolitisch relevanten Änderungen der Konzession. Sie genehmigt das Organisationsreglement, das Statut Swissinfo und die Wahl des Generaldirektors und erlässt das Entschädigungsreglement für sich und den Verwaltungsrat. Die Kompetenzabgrenzungen zwischen der Delegiertenversammlung als oberstem Organ und dem Verwaltungsrat sind in den Statuten festgehalten. Die Delegiertenversammlung tagt mindestens zweimal jährlich.

Sie steht unter der Leitung des Präsidenten SRG SSR. Ihr Ausschuss ist der Verwaltungsrat SRG SSR, welcher das Gesamtunternehmen leitet. Die Delegiertenversammlung wählt die Revisionsstelle.

Der Verwaltungsrat SRG SSR idée suisse hat die Oberleitung der SRG SSR und trägt gegenüber der Konzessionsbehörde die Verantwortung für die Erreichung der gesetzlichen und konzessionsrechtlichen Leistungsvorgaben. Er überträgt nach Massgabe des Organisationsreglements und den Grundsätzen des Aktienrechts dem Generaldirektor die Geschäftsführung des Gesamtunternehmens und die Gesamtleitung der Programme.

Für Swissinfo besteht ein eigener Publikumsrat und eine Ombudsstelle. 


Organe der Regionalgesellschaften

Der Delegiertenversammlung und dem Verwaltungsrat auf nationaler Ebene entsprechen in den Regionalgesellschaften die Regionalräte und deren Verwaltungsräte. Der Generaldirektor ist Mitglied der regionalen Verwaltungsräte und kann deren Entscheide an den Verwaltungsrat SRG SSR weiterziehen, falls sie in schwerwiegender Weise die gesamtunternehmerischen Interessen beeinträchtigen.

Jede Regionalgesellschaft verfügt über einen Publikumsrat, der den Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen einerseits und dem Publikum andererseits sicherstellt, und die Programmarbeiten der Regionalgesellschaften durch Feststellungen und Vorschläge unterstützt.

Die Mitglieder der Regionalgesellschaften können in die Publikumsvertretung gewählt werden. Für die Behandlung von Beanstandungen des Programms besteht in jeder Sprachregion eine vom Publikumsrat eingerichtete Ombudsstelle.