
Aktuelle Position
Behindertengerechtes TV
Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auferlegt der SRG SSR idée suisse neue, gesetzlich geregelte Pflichten in Bezug auf die behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen. Die SRG SSR hat deshalb mit den Behindertenorganisationen (siehe Links in der rechten Spalte) eine Vereinbarung ausgearbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben so schnell als möglich umzusetzen und dadurch einen Beitrag zur kommunikativen Integration der Hör- und Sehbehinderten zu leisten. Unterstützung soll durch Untertitelungen, Gebärdensprache und Audio Description erfolgen.
Untertitelungen: Ab 2010 ist die Untertitelung des gesamten Programms zwischen 19 und 22 Uhr (Primetime) und aller Live-Events, die zwischen Mittag und Mitternacht stattfinden, auf allen Programmen der SRG SSR sichergestellt. Zudem ist eine umfassende Abdeckung der Live-Events auf allen Sendern gewährleistet. Vorgesehen ist, den Prozentsatz der Untertitelungen laufend zu erhöhen. Bis Ende 2010 soll in jeder Sprachregion ein Drittel der Sendungen untertitelt sein.
Gebärdensprache: SF, TSR und RSI versehen seit Januar 2008 eine täglich ausgestrahlte «Tagesschau»-Ausgabe mit Gebärdensprache.
Audio Description: Dank Audio Description – eine laufende Beschreibung des Filmablaufs – können Sehbehinderte dem Geschehen folgen. In jeder Sprachregion strahlt die SRG SSR eine steigende Anzahl von sogenannten Hörfilmen aus. 2010 sind es bereits deren 24 pro Sprachregion.
Dokumente
Links
- Untertitelung.ch
- Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB)
- Pro Audito Schweiz
- Schweizerischer Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen (Sonos)
- Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV)
- Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)
- Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)
