
Aktuelle Position
Behindertengerechtes TV
Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) auferlegt der SRG SSR idée suisse neue, gesetzlich geregelte Pflichten in Bezug auf die behindertengerechte Aufbereitung von Fernsehsendungen. Die SRG SSR hat deshalb mit den Behindertenorganisationen (siehe Links in der rechten Spalte) eine Vereinbarung ausgearbeitet, um die gesetzlichen Vorgaben so schnell als möglich umzusetzen und dadurch einen Beitrag zur kommunikativen Integration der Hör- und Sehbehinderten zu leisten. Unterstützung soll durch Untertitelungen, Gebärdensprache und Audio Description erfolgen.
Untertitelungen: Vorgesehen ist, den Prozentsatz der Untertitelungen laufend zu erhöhen, so dass in drei Jahren ein Drittel der Sendungen untertitelt sein wird.
Gebärdensprache: Schweizer Fernsehen, Radio Télévision Suisse und Televisione svizzera di lingua italiana versehen seit Januar 2008 die täglich ausgestrahlte Tagesschau mit Gebärdensprache.
Audio Description: Unter Audio Description versteht man eine laufende Beschreibung des Filmablaufs, so dass Sehbehinderte dem Geschehen folgen können. Geplant ist, in jeder Sprachregion ab 2008 12 und ab 2009 24 Filme mit Gebärdensprache aufzubereiten.
Diese Neuerungen sind mit einem finanziellen Aufwand verbunden und verlangen spezialisiertes Personal. 2008 sollen 7 Mio., 2010 12 Mio. Franken für behindertengerechtes Fernsehen eingesetzt werden.
Dokumente
Links
- Untertitelung.ch
- Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB)
- Pro Audito Schweiz
- Schweizerischer Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen (Sonos)
- Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV)
- Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen (SZB)
- Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK)
